Psychotherapie nach Arbeits- und Wegeunfällen
(BG-/DGUV-Fälle)
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann es neben körperlichen Verletzungen auch zu psychischen Belastungen kommen. Viele Betroffene berichten im Anschluss über innere Anspannung, Ängste, Schlafstörungen, Reizbarkeit oder belastende Erinnerungen an das Unfallgeschehen.
Diese Reaktionen sind nach einem außergewöhnlichen Ereignis zunächst verständlich. Wenn sie jedoch über längere Zeit bestehen bleiben oder den Alltag deutlich beeinträchtigen, kann eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein.
Als zertifizierter Trauma- und EMDR-Therapeut bin ich auf die Behandlung traumatischer Belastungsreaktionen nach Arbeits- und Wegeunfällen spezialisiert. Diese bilden die fachliche Grundlage für die psychotherapeutische Arbeit im Rahmen des BG-/DGUV-Verfahrens im Landkreis Rosenheim.
Die Behandlung kann – je nach individueller Situation – auch im Rahmen von Online-Psychotherapie erfolgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Unterseite.
Ablauf der Behandlung
Die Behandlung wird in der Regel durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder den Durchgangsarzt (D-Arzt) eingeleitet.
Zu Beginn können bis zu 5 probatorische Sitzungen stattfinden. In dieser Phase erfolgt eine diagnostische Einordnung der Beschwerden sowie der Beginn der therapeutischen Arbeit. Gleichzeitig wird geklärt, ob eine weiterführende Behandlung sinnvoll ist.
Typische Inhalte dieser Phase sind:
- Einschätzung der psychischen Belastung
- Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Arbeitsbeziehung
- diagnostische Abklärung im Unfallkontext
- erste Stabilisierung und therapeutische Orientierung
Die Kosten werden durch die gesetzliche Unfallversicherung (BG / Unfallkasse) übernommen.
Ergibt sich im Verlauf ein weiterführender Behandlungsbedarf, wird ein Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt. Nach Prüfung werden zunächst bis zu 10 weitere Behandlungsstunden bewilligt. Weitere Verlängerungen sind je nach Verlauf und fachlicher Begründung möglich.
Behandlungsfokus
Im Mittelpunkt stehen die psychischen Folgen des Arbeits- oder Wegeunfalls, insbesondere:
- akute Belastungsreaktionen
- Angst- und Spannungszustände
- depressive Symptome
- posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
- Einschränkungen im Alltag und Berufsleben
Die Behandlung konzentriert sich dabei auf die unfallbedingten Beschwerden und deren Auswirkungen auf Stabilität, Alltag und Arbeitsfähigkeit.
Rahmenbedingungen im BG-/DGUV-Verfahren
Die Behandlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung und folgt den strukturellen Vorgaben des BG-/DGUV-Systems.
Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Unfall und psychischer Symptomatik. In diesem Fall erfolgt die Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Im Verlauf sind regelmäßige fachliche Berichte erforderlich, die den Behandlungsverlauf dokumentieren und als Grundlage für weitere Bewilligungen dienen.
Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen des BG-/DGUV-Verfahrens in der Regel nur die unfallbedingten psychischen Beschwerden behandelt werden können. Wenn sich im Verlauf zeigt, dass weitere psychische Themen unabhängig vom Unfall bestehen oder bereits vor dem Unfall vorhanden waren, kann deren Behandlung – sofern notwendig – im Anschluss im Rahmen der regulären psychotherapeutischen Versorgung über die gesetzliche Krankenversicherung weitergeführt werden.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter: www.dguv.de
